Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter, Geltungsbereich und Zuordnung der Angebote

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Bildungsangebote, die über folgende Anbieter abgeschlossen werden:

Edutain e.U., Endresstraße 119/5, 1230 Wien („Edutain“)
Edutain Ferienakademie GmbH , Endresstraße 119/5, 1230 Wien („Ferienakademie“)

Zuordnung / Vertragspartner
Feriencamps, Ferienwochen, ganztägige Ferienprogramme werden ausschließlich von der Edutain Ferienakademie GmbH angeboten und durchgeführt.
Alle übrigen Angebote (u.a. Erwachsenenkurse, Firmenkurse, Einzelunterricht/Nachhilfe, Kurse in Schulen und Kindergärten, Workshops) werden von Edutain e.U. angeboten und durchgeführt.
Der jeweilige Vertragspartner ergibt sich aus Kursbeschreibung, Auftragsbestätigung und/oder Rechnung.

2. Vertragsabschluss
(1) Anmeldungen/Bestellungen können schriftlich, online, per E-Mail oder telefonisch erfolgen und sind verbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande durchschriftliche/elektronische Anmelde- oder Auftragsbestätigung oder
Rechnungslegung bzw. durch Beginn der Leistungserbringung nach Anmeldung.
(3) Bei minderjährigen TeilnehmerInnen schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag.

3. Bildungscharakter und Organisation 
(1) Edutain bietet Weiterbildungsmaßnahmen für Erwachsene sowie weitere Bildungsangebote an. Erwachsenenbildung ist als eigenständiger Angebotsbereich organisiert und richtet sich an Personen nach Abschluss der Erstausbildung (z.B. Sprachen/Kommunikation, berufsbezogene Weiterbildung, digitale Kompetenzen).
(2) Die Kurse erfolgen geplant, systematisch und mit definierten Lernzielen; Methoden, Umfang und Format richten sich nach Kursbeschreibung bzw. Angebot.

4. Kursformate und Unterrichtseinheiten
(1) Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert, sofern nicht anders angegeben, 50 Minuten.
(2) Kurse können in Präsenz oder virtuell (z.B. Zoom/MS Teams/Webex) stattfinden.
(3) Edutain ist berechtigt, organisatorische Anpassungen vorzunehmen (z.B. Raumwechsel, Zusammenlegung von Gruppen, Wechsel der Lehrperson), sofern der Kurszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5. Erwachsenenkurse (offene Kurse)

(1) Zielgruppe: Erwachsene (z.B. Anfänger-, Business-, Konversations-, 60+-Kurse).
(2) Durchführung / Mindestteilnehmerzahl: Edutain kann Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl verschieben, zusammenlegen oder absagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Entgelte rückerstattet oder – nach Wunsch – gutgeschrieben.
(3) Versäumte Einheiten: Bei Gruppenkursen besteht kein Anspruch auf Nachholen einzelner versäumter Termine.

6. Firmenkurse (B2B / Inhouse / Online)
(1) Angebot & Beauftragung: Umfang, Inhalte, Termine, Ort/Plattform, Teilnehmerzahl und Preis ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Leistungsort / Spesen: Bei Inhouse-Trainings gelten Reisezeiten/Spesen nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Teilnehmerliste & Organisation: Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Teilnehmerliste und organisatorische Infos (Zutritt, Technik, Ansprechpartner) bereit.
(4) Terminverschiebung durch Auftraggeber:
bis 7 Kalendertage vor Termin: kostenfrei (ein Ersatztermin wird vereinbart)
6–3 Kalendertage vor Termin: 50% des vereinbarten Entgelts
ab 2 Kalendertage vor Termin / No-Show: 100% des vereinbarten Entgelts
(5) Terminverschiebung durch Edutain: Bei Verhinderung der TrainerIn bietet Edutain einen Ersatztermin oder ErsatztrainerIn an.
(6) Referenznennung Unternehmen: Edutain darf den Auftraggeber als Referenz nennen (Firmenname/Logo), sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt (siehe Punkt 12).

7. Kurse in Schulen und Kindergärten (Schuljahrbindung)
(1) Kurse, die im Rahmen von Schulen/Kindergärten stattfinden, werden als fortlaufende Bildungsmaßnahme grundsätzlich für die Dauer eines Schuljahres (September–Juni) abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Eine ordentliche Kündigung während des laufenden Schuljahres ist ausgeschlossen.
(3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich (z.B. Schulwechsel, längere Krankheit, Wegzug). Bereits konsumierte Leistungen sind zu bezahlen; Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden aliquot gutgeschrieben/rückerstattet.

8. Einzelunterricht / Nachhilfe
(1) Terminwünsche: Edutain versucht Terminwünsche zu erfüllen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies nicht immer möglich ist.
(2) Trainerwünsche: Wünsche nach bestimmten TrainerInnen werden nach Möglichkeit berücksichtigt; ein Anspruch besteht jedoch nicht.
(3) Absagefrist: Absagen müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen.
(4) Wie Absagen zu tätigen sind: Absagen sind an Edutain per E-Mail oder SMS/telefonisch zu richten (Kontakt laut Rechnung/Bestätigung).
(5) Wann die Einheit als gehalten gilt: Die Einheit gilt als gehalten (und wird verrechnet), wenndie Absage nicht fristgerecht erfolgt, oder
der/die TeilnehmerIn nicht erscheint (No-Show), oder
der/die TeilnehmerIn mehr als 15 Minuten verspätet erscheint.
(6) Verspätung: Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Unterrichtszeit entsprechend; ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
(7) Gültigkeit: Gebuchte Einheiten sind innerhalb von 6 Monaten ab erster Einheit zu konsumieren, sofern nicht anders vereinbart.

9. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Preise ergeben sich aus Kursbeschreibung, Angebot oder Rechnung.
(2) Das Entgelt ist – sofern nicht anders vereinbart – vor Kursbeginn bzw. laut Rechnung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug können Mahnspesen und gesetzliche Verzugszinsen verrechnet werden.

10. Ferienprogramme (Edutain Ferienakademie GmbH)
(1) Für Feriencamps/Ferienwochen gelten die jeweils veröffentlichten Programminformationen.
(2) Stornobedingungen:bis 30 Tage vorher: kostenfrei
29–15 Tage vorher: 50%
ab 14 Tage vorher: 100%
ErsatzteilnehmerInnen können nach Abstimmung gestellt werden.
(3) Bei grobem Fehlverhalten oder Gefährdung anderer TeilnehmerInnen kann ein Ausschluss erfolgen; eine (aliquote) Rückerstattung erfolgt nach Einzelfallprüfung.
(4) ​​Rücktrittsrecht in Form des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) / Stornierung einer Buchung
Für Feriencamps, Ferienwochen und ganztägige Ferienprogramme (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen), sofern jeweils ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, besteht auch bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG. Für Stornierungen gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 10(2).

11. Unterrichtsmaterialien / Urheberrecht
Alle von Edutain zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig. Bei Verstoß behält sich Edutain rechtliche Schritte vor.

12. Abwerbeverbot / Direktverträge mit TrainerInnen
Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für 6 Monate nach dem letzten Unterrichtstermin keine direkten Vertragsverhältnisse über Unterrichtsleistungen mit von Edutain eingesetzten TrainerInnen einzugehen, sofern Edutain daran nicht schriftlich zustimmt.
Für den Fall eines schuldhaften Verstoßes wird eine angemessene Vertragsstrafe von EUR 400,- vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf einen Schadenersatzanspruch erfolgt.

13. Referenzen, Foto/Video, Datenschutz
(1) Referenzen (B2B): Edutain darf Unternehmen als Referenz auf der Website nennen (Name/Logo), sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
(2) Foto/Video (B2C/B2B): Fotos/Videos können zu Dokumentations- und Informationszwecken verwendet werden, sofern keine schriftliche Untersagung vorliegt bzw. eine erforderliche Zustimmung erteilt wurde.
(3) Datenschutz: Alle persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt. Daten werden ausschließlich zur Kursorganisation, Vertragsabwicklung und gezielten Kundeninformation verarbeitet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

14. Haftung, Versicherung, Ausflüge
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. TeilnehmerInnen sind über Edutain weder unfall- noch krankenversichert.
(2) Für Schäden haftet Edutain nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Personenschäden haftet Edutain auch bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Ausflüge/Veranstaltungen erfolgen – sofern angeboten – auf eigene Gefahr.
(4) Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15. Gewährleistung / Lernerfolg
Edutain führt Qualitätskontrollen nach internen Standards durch. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Lernerfolg oder eine bestimmte Prüfungserreichung wird nicht übernommen, da der Lernerfolg von individuellen Voraussetzungen und Mitarbeit abhängt.

16. Rücktrittsrecht in Form des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) / Stornierung einer Buchung
(1) VerbraucherInnen können von einem Fernabsatzvertrag (z. B. per E-Mail, Telefon, Online) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses (§ 11 FAGG). 
(2) Kein Rücktrittsrecht besteht bei Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (z. B. Feriencamps/terminfixe Ferienprogramme; terminfixe Workshops/Events), gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG. 
(3) Wünscht der/die VerbraucherIn, dass Edutain mit einer Dienstleistung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, ist ein ausdrückliches, auf die vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen erforderlich sowie die Bestätigung, dass bei vollständiger Vertragserfüllung das Rücktrittsrecht verloren geht (§ 10 FAGG). Tritt der/die VerbraucherIn nach Beginn (aufgrund eines solchen Verlangens) zurück, ist ein anteiliges Entgelt für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 16 FAGG). 
(4) Unabhängig davon gelten für Stornierungen bzw. Terminabsagen die jeweiligen vertraglichen bzw. in diesen AGB geregelten Storno-/Absagebedingungen (insb. Punkt 8 für Einzelunterricht/Nachhilfe sowie Punkt 10 für Ferienprogramme).

17. Änderungen, Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Sofern vertraglich nicht anders geregelt, gelten diese AGB.
(2) Änderungen/Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend, sofern nicht zwingend gesetzlich strengere Form vorgesehen ist).
(3) Edutain behält sich vor, Programm, Preise und AGB zu ändern; für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Vertragsabschluss gültige Fassung, sofern nicht zwingende Gründe (z.B. Gesetzesänderungen) eine Anpassung erfordern.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien (1230).

19. Voraussetzungen für Online-Kurse
Für virtuelle Kurse werden benötigt: PC/Laptop/Tablet/Smartphone, stabile Internetverbindung, Headset/Mikrofon (Handy-Kopfhörer ausreichend) und E-Mail-Adresse. Der Kurs findet z.B. via Zoom, MS Teams oder Webex statt.